Anbieterhonorare und externe Kosten
So unterscheiden Sie Honorare, Behördengebühren und Ausgaben Dritter.
Aktualisiert August 2026 · 4 min gelesenAnbieterhonorare
Sie vergüten die im Angebot beschriebenen Arbeiten, etwa Vorbereitung, Koordination, Beratung oder Vertretung.
Externe Kosten
Behördengebühren, Übersetzungen, Notarkosten, Transportauslagen und ähnliche Aufwendungen sollten – soweit schätzbar – gesondert ausgewiesen werden.
Vor der Annahme
- ✓Klären Sie, ob Steuern enthalten sind
- ✓Fragen Sie, welche Kosten nur geschätzt sind
- ✓Prüfen Sie den Zahlungsplan
- ✓Klären Sie die Stornobedingungen
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