Anfragen und Angebote

Anbieterhonorare und externe Kosten

So unterscheiden Sie Honorare, Behördengebühren und Ausgaben Dritter.

Aktualisiert August 2026 · 4 min gelesen

Anbieterhonorare

Sie vergüten die im Angebot beschriebenen Arbeiten, etwa Vorbereitung, Koordination, Beratung oder Vertretung.

Externe Kosten

Behördengebühren, Übersetzungen, Notarkosten, Transportauslagen und ähnliche Aufwendungen sollten – soweit schätzbar – gesondert ausgewiesen werden.

Vor der Annahme

  • Klären Sie, ob Steuern enthalten sind
  • Fragen Sie, welche Kosten nur geschätzt sind
  • Prüfen Sie den Zahlungsplan
  • Klären Sie die Stornobedingungen

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